» Hort vor Ort » Kündigung
Ein Hortplatz kann bis spätestens 6 Wochen vor Ablauf des Schulhalbjahres ( zum 1.2. und zum 1.8. d.J.) in schriftlicher Form gekündigt werden.
Das Hortjahr beginnt mit dem 1.8. eines Jahres und endet jeweils zum 31.7.