Kündigung

Eine Kündigung muss mit einer Frist von mindestens vier Wochen schriftlich zum Monatsende erfolgen, ausgenommen sind die Monate Mai, Juni und Juli. Der Betreuungsvertrag endet automatisch bei Schulwechsel oder Übergang in eine andere Schulform.

Das Hortjahr beginnt mit dem 1.8. eines Jahres und endet jeweils zum 31.7.